RENTENREFORM ...Seite 1 von 16
Nach dem Rentenreformgesetz wird ab dem Jahre 2001 von der gesetzlichen
Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM- Rente)
gezahlt. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt.
Gegebenenfalls
wird dem Berufsunfähigen zugemutet, in einem anderen Beruf
zu arbeiten. Wer unter diesen Voraussetzungen sechs oder mehr Stunden
am Tag tätig sein kann, erhält nicht - wie bisher - eine
Berufsunfähigkeits- Rente, sondern überhaupt keine Rente
mehr. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält
die halbe EM- Rente. Wer keine drei Stunden mehr arbeiten kann,
erhält die volle EM- Rente. Die EM- Rente entspricht in etwa
60 Prozent der Altersrente, die der Invalide erreicht hätte,
wenn er bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge
entsprechend seinen jetzigen Einkünften gezahlt hätte.
Den genauen Wortlaut sehen Sie im Folgenden:

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