RENTENREFORM ...Seite
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Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Bei
einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 an gibt es nur noch die Rente
wegen Erwerbsminderung. Sie wird in Abhängigkeit von der ärztlich
festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder
voller
Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend ist grundsätzlich die
gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen
des sog.
Allgemeinen Arbeitsmarktes, die in täglicher Arbeitsstunden (bezogen
auf eine 5- Tage- Woche) festgestellt wird.
Im
Gegensatz zur bisherigen Berufsunfähigkeit kommt es bei der abgestuften
Rente

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