RENTENREFORM ...Seite 2 von 16
1. Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 an gibt es nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Sie wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des sog. Allgemeinen Arbeitsmarktes, die in täglicher Arbeitsstunden (bezogen auf eine 5- Tage- Woche) festgestellt wird.
Im Gegensatz zur bisherigen Berufsunfähigkeit kommt es bei der abgestuften Rente